Elektroinstallation

Elektrosanierung vor dem Immobilienverkauf in München: Was Verkäufer, Makler und Verwaltungen wissen müssen

Elektriker prüft den geöffneten Sicherungskasten eines Wohnhauses vor dem Immobilienverkauf, Ratgeber von Rucker Elektro München

Eine Elektrosanierung vor dem Immobilienverkauf ist in München selten Pflicht, wird aber regelmäßig zum Preisargument. Meist fällt das Thema erst auf, wenn die Vermarktung schon läuft: Ein Interessent fragt nach dem FI-Schutzschalter, ein Sachverständiger sieht sich den Zählerschrank an, oder der Käufer will wissen, ob Wallbox und Wärmepumpe technisch möglich sind.

Das eigentliche Problem ist dann selten die alte Anlage. Es ist, dass niemand ihren Zustand fachlich eingeordnet hat und belastbare Unterlagen fehlen. Wer vorher prüfen lässt, weiß, ob akute Sicherheitsmängel vorliegen, ob eine gezielte Instandsetzung genügt oder ob sich eine größere Maßnahme rechnet.

Muss die Elektrik vor dem Immobilienverkauf in München saniert werden?

Nein. Es gibt keine Vorschrift, nach der eine gebrauchte Immobilie vor dem Verkauf auf den technischen Standard eines Neubaus gebracht werden muss. Das gilt in der Landeshauptstadt genauso wie im Landkreis.

Entscheidend ist, welche Beschaffenheit vereinbart wurde, für welche Nutzung die Immobilie vorgesehen ist und welche Aussagen Verkäufer oder Makler vor dem Vertrag gemacht haben. Paragraf 434 Absatz 3 BGB nennt bei den objektiven Anforderungen auch Haltbarkeit, Funktionalität und Sicherheit. Maßstab sind dabei Art, Alter und die konkreten Umstände der Immobilie, nicht automatisch der Neubaustandard. Eine Elektroinstallation aus den 1970er Jahren ist deshalb nicht automatisch ein Sachmangel. Umgekehrt wird eine objektiv gefährliche Anlage nicht dadurch unproblematisch, dass sie seit Jahrzehnten unverändert läuft.

Bekannte Mängel gehören auf den Tisch

Ein vertraglicher Haftungsausschluss schützt nicht unbegrenzt. Nach Paragraf 444 BGB kann sich der Verkäufer darauf nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Praktisch heißt das: Bekannte erhebliche Sicherheitsmängel, stillgelegte Stromkreise, unzulässige Umbauten oder ein bereits festgestellter Sanierungsbedarf sollten nicht mit Formulierungen wie „altersgemäßer Zustand” überdeckt werden.

Wer größere Objekte über einen Datenraum verkauft, sollte wissen: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. September 2023 (V ZR 77/22) entschieden, dass das bloße Einstellen von Unterlagen in einen Datenraum eine Aufklärungspflicht nicht automatisch erfüllt. Ein erheblicher Befund gehört in eine übersichtliche Mängelliste, nicht zwischen Hunderte anderer Dateien. Wie ein konkreter Befund im Exposé oder Kaufvertrag zu beschreiben ist, klärt der beurkundende Notar oder ein Rechtsanwalt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Der Energieausweis ersetzt keine Elektroprüfung

Das Gebäudeenergiegesetz wurde 2026 umfassend geändert und trägt seit dem 29. Juli 2026 den Titel Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Pflichten rund um den Energieausweis stehen weiterhin in Paragraf 80: Vorlage spätestens bei der Besichtigung, Übergabe unverzüglich nach Vertragsschluss.

Der Energieausweis bewertet aber nur energetische Eigenschaften. Zu Leitungszustand, Schutzleiter und Netzform, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, Abschaltbedingungen, Zustand der Unterverteilungen, Zählerplatz, Anschlussleistung und zur Eignung für Wallbox oder Wärmepumpe sagt er nichts.

Alte Elektrik ist nicht automatisch unsicher

Technische Regeln ändern sich. Daraus folgt nicht, dass jede unveränderte Bestandsanlage bei jeder neuen Normausgabe erneuert werden muss. Entscheidend ist der tatsächliche Zustand: ob die Anlage fachgerecht errichtet wurde, ob sie mehrfach erweitert wurde, ob Leitungen und Verbindungen intakt sind, ob die Schutzmaßnahmen funktionieren und ob die heutige Nutzung noch zur ursprünglichen Planung passt.

Auch der Begriff Bestandsschutz wird oft zu pauschal verwendet. Er bedeutet nicht, dass eine alte Anlage sicher ist, dass erkennbare Gefahren ignoriert werden dürfen oder dass Käufer und Versicherer jeden Zustand akzeptieren müssen. Werden Anlagenteile neu errichtet oder wesentlich geändert, gelten für diese Teile die aktuellen Anforderungen, einschließlich Erstprüfung und Dokumentation nach DIN VDE 0100-600. Pauschale Faustformeln, etwa dass Bestandsschutz ab einem bestimmten Prozentsatz der veränderten Installation entfalle, sind fachlich nicht belastbar.

Fehlender FI-Schutz beantwortet die Sanierungsfrage nicht

DIN VDE 0100-410 fordert zusätzlichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen bis 30 Milliampere, insbesondere für Steckdosen bis einschließlich 32 Ampere, die zur Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind. Bei einer älteren, unveränderten Anlage folgt daraus aber nicht, dass sofort das ganze Gebäude neu installiert werden muss.

Bei klassischer Nullung ist ein FI-Schutzschalter keine isolierte Nachrüstmaßnahme. In einem TN-C-Abschnitt mit gemeinsamem PEN-Leiter darf er nicht einfach vorgeschaltet werden. Zuerst ist zu klären, wo der PEN fachgerecht in Schutz- und Neutralleiter getrennt werden kann. Für begrenzte Nachrüstungen nennt die DKE eine anerkannte Sonderlösung: Fehlerstrom-Schutzschalter in einer Baueinheit mit einer Steckdose können auch bei bestehender TN-C-Installation eingesetzt werden. Details dazu im Ratgeber zum Fehlerstromschutzschalter und FI-Schutz.

Diese Warnzeichen sollten Verkäufer ernst nehmen

  • Brandgeruch, sichtbare Schmorstellen oder ungewöhnlich warme Steckdosen und Verteilungen
  • beschädigte oder brüchige Leitungsisolierungen, offene oder berührbare aktive Teile
  • regelmäßig auslösende Sicherungen, lose Steckdosen, provisorische Verdrahtungen
  • fehlende Abdeckungen, starke Korrosion oder Feuchtigkeit
  • Stromkreise, deren Verlauf nicht mehr nachvollziehbar ist, wiederholte Umbauten ohne Dokumentation
  • sehr wenige Stromkreise bei inzwischen hoher elektrischer Belastung

Bei Brandgeruch, Funkenbildung, Rauch oder ungewöhnlicher Wärme sollte der betroffene Anlagenteil nicht weiter genutzt werden. Abschalten nur, wenn es gefahrlos möglich ist. Bei Rauch oder Feuer zuerst den Notruf verständigen.

Was wir vor dem Verkauf prüfen

Fachliche Grundlage einer Zustandsaufnahme an einer bestehenden, unveränderten Anlage ist DIN VDE 0105-100, die Norm für den Betrieb elektrischer Anlagen und die wiederkehrende Prüfung. Werden Anlagenteile neu errichtet oder geändert, kommt für diese Teile die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 hinzu.

Der Ablauf in vier Schritten:

  1. Unterlagen und Nutzung. Baujahr, bekannte Sanierungsjahre, Stromlauf- und Verteilerpläne, Stromkreisverzeichnisse, frühere Messprotokolle, bekannte Störungen, spätere Erweiterungen, geplante Nutzung und vorhandene Großverbraucher.
  2. Sichtprüfung. Zugängliche Anlagenteile auf Beschädigungen, Erwärmungsspuren, fehlende Abdeckungen, unzulässige Einbauten, Feuchtigkeit und nachvollziehbare Beschriftung.
  3. Messungen. Durchgängigkeit der Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Auslösezeiten und Auslöseströme der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, Wirksamkeit der automatischen Abschaltung, Polarität und Zuordnung der Stromkreise.
  4. Zählerplatz und Anschlussleistung. Passt die vorhandene Leistung zur erwartbaren Nutzung, etwa neue Küche, Durchlauferhitzer, Wärmepumpe, Wallbox, PV-Anlage mit Speicher? Häufig führt das zur Frage nach einer Zählerschrankmodernisierung oder einer neuen Unterverteilung.
Hand mit Schraubendreher an einer Unterverteilung mit FI-Schutzschalter und Leitungsschutzschaltern, Ratgeber von Rucker Elektro München
Erst die Messung zeigt, ob Schutzleiter, Abschaltbedingungen und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen tatsächlich wirksam sind.

Welche Messungen vollständig möglich sind, hängt vom vereinbarten Prüfumfang, der Zugänglichkeit, den angeschlossenen Betriebsmitteln und möglichen Betriebsunterbrechungen ab. Eine Elektroprüfung ist immer eine Zustandsaufnahme mit definiertem Umfang und Stichtag, keine Garantie gegen sämtliche verdeckten oder künftig entstehenden Mängel. Einschränkungen weisen wir im Bericht aus.

Was der Auftraggeber am Ende in der Hand hält

Einen Prüfbericht mit Datum, Prüfer, verwendetem Messgerät und Prüfumfang, die Messwerte je geprüftem Stromkreis, das Ergebnis der Sichtprüfung und eine Mängelliste, die nicht nur aufzählt, sondern einordnet:

  • unmittelbarer Sicherheitsmangel, vor weiterer Nutzung zu beseitigen
  • kurzfristiger Instandsetzungsbedarf
  • Modernisierung bei nächster Renovierung sinnvoll
  • Kapazitätsproblem für die geplante Nutzung
  • aktuell kein Handlungsbedarf

Genau diese Einordnung ist es, die im Verkaufsprozess zählt. Eine lange Liste ohne Prioritäten hilft weder dem Verkäufer noch dem Käufer.

Sie möchten vor der Vermarktung wissen, welche Maßnahmen wirklich erforderlich sind? Wir prüfen den elektrischen Zustand und ordnen den Handlungsbedarf nachvollziehbar ein. Elektrischen Zustand vor dem Verkauf prüfen lassen.

Reparatur, Teilsanierung oder Komplettsanierung?

AusgangslageSinnvolles VorgehenZiel
Akuter SicherheitsmangelGefahrenstelle beseitigen oder fachgerecht außer Betrieb nehmenSichere weitere Nutzung
Anlage funktioniert, Zustand unbekanntZustandsprüfung mit PrüfberichtTechnische Unsicherheit reduzieren
Einzelne Stromkreise mangelhaftGezielte Instandsetzung oder TeilsanierungKritische Schwachstellen beheben
Große Teile auffällig oder unsystematisch erweitertSanierungskonzept und belastbares AngebotUmfang und Kosten transparent machen
Objekt wird ohnehin entkerntVollständige Neuplanung prüfenDoppelarbeiten vermeiden
Käufer baut selbst umGefahrenstellen sichern und Zustand offenlegenUnwirtschaftliche Vorabinvestitionen vermeiden

Für eine vollständige Elektrosanierung spricht, wenn das Objekt leer steht, Wände und Oberflächen ohnehin erneuert werden, große Teile der Anlage nicht weiterverwendbar sind oder eine bezugsfertige Positionierung geplant ist. Dagegen spricht, wenn der Käufer ohnehin entkernt, die spätere Nutzung noch offen ist, die Anlage technisch sicher und nur nicht modern ist, oder eine Sanierung hochwertige Oberflächen zerstören würde. Bei großflächiger Zwei-Leiter-Installation ist häufig das Erneuern der Leitungen im Altbau wirtschaftlicher als Einzelmaßnahmen.

Bei weiterer Nutzung müssen konkrete Gefahrenstellen beseitigt oder betroffene Anlagenteile fachgerecht außer Betrieb genommen werden. Ein Verkauf mit offen ausgewiesenem Modernisierungsbedarf bleibt davon unberührt und ist grundsätzlich möglich.

Was die Prüfung in München kostet und was sie wirtschaftlich bringt

Für Standardfälle von der Wohnung bis zum Einfamilienhaus liegt eine Prüfung im Rahmen unseres E-Checks bei rund 300 bis 660 Euro brutto. Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftseigentum und Gewerbeeinheiten kalkulieren wir objektbezogen. Im Stadtgebiet und im angrenzenden Landkreis gilt derselbe Rahmen, längere Anfahrten weisen wir gesondert aus. Der Preis hängt ab von der Anzahl der Stromkreise und Verteilungen, der Objektgröße, der Zugänglichkeit, dem vereinbarten Prüfumfang und dem Dokumentationsbedarf. Wir grenzen den Umfang vor dem Termin ab, damit der Preis vorher feststeht.

Gegenüber steht kein garantierter Mehrerlös, sondern ein anderer Effekt. Kennt ein Käufer den Zustand nicht, kalkuliert er neben den wahrscheinlichen Kosten zusätzlich einen Risikopuffer. Ein nachvollziehbarer Prüfbericht mit priorisierten Maßnahmen reduziert diesen Unsicherheitsabschlag. Werden Mängel dagegen erst kurz vor dem Notartermin entdeckt, entsteht Zeitdruck, und ungeklärte Kosten werden zum Verhandlungshebel.

Steigert eine Elektrosanierung den Immobilienwert in München?

Sie kann Marktgängigkeit und Nutzbarkeit verbessern. Eine feste Wertsteigerung von fünf, zehn oder zwanzig Prozent lässt sich daraus nicht ableiten. Die Immobilienwertermittlungsverordnung nennt Ausstattung, Qualität, baulichen Zustand, Alter und Restnutzungsdauer als Grundstücksmerkmale (Paragraf 2 Absatz 3), erhebliche Baumängel können nach Paragraf 8 Absatz 3 über marktübliche Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden. Eine Investition von 30.000 Euro erhöht den Verkaufspreis aber nicht automatisch um 30.000 Euro.

Ein Blick auf den Münchner Markt stützt das. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München weist im Wohnungsmarktbarometer für das erste Halbjahr 2026 inserierte Kaufpreise aus, die bei Neubauwohnungen 2,3 Prozent und bei Bestandswohnungen 0,2 Prozent unter dem Vorjahreszeitraum lagen, bei durchschnittlich rund 12.380 Euro je Quadratmeter im Neubau und 8.769 Euro im Bestand. Das sind Angebotsdaten, keine beurkundeten Kaufpreise, und sie beziehen sich ausschließlich auf das Stadtgebiet. Für Vaterstetten, Haar oder Kirchheim gelten eigene Preisniveaus, die Aussage bleibt aber dieselbe: Sie sprechen gegen die Annahme, jeder Modernisierungsaufwand komme über den Verkaufspreis automatisch zurück.

Die tragfähigere Reihenfolge lautet deshalb: Zustand feststellen, sicherheitsrelevante Befunde beseitigen, verbleibenden Modernisierungsbedarf beziffern, und nur das vorziehen, was zur Zielgruppe und zur Vermarktungsstrategie passt.

In fünf Schritten zur Entscheidung

Wer vor dem Verkauf mit der Sanierung beginnt, bevor der Befund vorliegt, investiert häufig am Markt vorbei. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

  1. Verkaufsstrategie klären. Wird die Immobilie als bezugsfertig, modernisiert oder ausdrücklich als Sanierungsobjekt angeboten? Ein Käufer, der ohnehin Grundrisse ändert und Wände öffnet, bewertet eine fertige Elektroinstallation anders als ein Eigennutzer, der sofort einziehen will.
  2. Zustand prüfen lassen. Möglichst vor dem Exposé, damit alle Aussagen zur Elektroinstallation auf Befunden beruhen und nicht auf Vermutungen.
  3. Akute Mängel beseitigen. Was sicherheitsrelevant ist, gehört erledigt oder fachgerecht außer Betrieb genommen, nicht in die Preisverhandlung.
  4. Modernisierungsbedarf beziffern. Ein konkreter Kostenrahmen ist für Käufer belastbarer als die Aussage, die Elektrik müsse irgendwann gemacht werden. Er lässt sich in Finanzierung und Renovierungsplanung übernehmen.
  5. Nur zielgerichtet investieren. Eine neue Unterverteilung lohnt, wenn Leitungen und Schutzmaßnahmen weiterverwendbar sind. Bei großflächiger Zwei-Leiter-Installation oder geplanter Entkernung ist das Gegenteil richtig.
Maklerin zeigt zwei Kaufinteressenten eine unsanierte Wohnung im Rohbauzustand, Ratgeber von Rucker Elektro München
Wer ohnehin entkernt, bewertet eine fertige Elektroinstallation anders als ein Eigennutzer, der sofort einziehen möchte.

In vielen Fällen endet dieser Weg nicht bei der Komplettsanierung, sondern bei einer geprüften Anlage, beseitigten Sicherheitsmängeln und einem bezifferten Restbedarf, der offen kommuniziert wird. Das ist für beide Seiten die belastbarere Grundlage und kostet den Verkäufer deutlich weniger als eine Sanierung ins Blaue.

Sonderfälle in München und im Landkreis: Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Gewerbe

Eigentumswohnung und WEG. Vor jeder Beauftragung ist zu klären, welcher Anlagenteil zum Gemeinschaftseigentum gehört. Der Netzanschluss endet grundsätzlich mit der Hausanschlusssicherung. Er gehört zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers, der nach Paragraf 8 NAV sicherzustellen hat, dass er in seinem Eigentum steht oder ihm zur wirtschaftlichen Nutzung überlassen wird. Zähler stehen häufig im Eigentum von Netz- oder Messstellenbetreiber, Haupt- und Steigleitungen im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums sind Gemeinschaftseigentum. Ab dem Abzweig in die einzelne Einheit wird die Zuordnung unterschiedlich beurteilt und hängt vom technischen Aufbau und den Vereinbarungen der Gemeinschaft ab. Wir nehmen die technischen Bereiche getrennt auf und dokumentieren sie. Die rechtliche Zuordnung, der Beschlussbedarf und die Kostenverteilung gehören zu Verwaltung und Rechtsberatung.

Gewerbeimmobilien. Hier reicht die Frage nach einer Sanierungspflicht nicht. Bestehende Prüf- und Betreiberpflichten bleiben bis zum Ende der jeweiligen Verantwortlichkeit bestehen. Der geplante Verkauf hebt sie nicht auf. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen ergeben sich nach Paragraf 3 Absatz 6 BetrSichV aus der Gefährdungsbeurteilung, die DGUV Vorschrift 3 verlangt Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen. Der Verkauf selbst erzeugt keine neue Prüfpflicht, löst die bestehenden aber auch nicht auf. Bei bestimmten Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen können für sicherheitstechnische Anlagen zusätzliche Prüfpflichten nach der Bayerischen Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung gelten. Sie betrifft bestimmte sicherheitstechnische Anlagen, nicht pauschal die gesamte Elektroinstallation. Objektbetreuung für Verwaltungen und Betriebe beschreiben wir auf der Seite für Gewerbe und Hausverwaltungen.

Wann die Prüfung stattfinden sollte

Idealerweise vor Erstellung des Exposés und vor den ersten Besichtigungen. In einem Markt wie München, in dem Besichtigungstermine eng getaktet sind und Interessenten vorbereitet kommen, entscheidet sich früh, ob die Elektrik ein Nebensatz bleibt oder zum Verhandlungsthema wird. Dann lassen sich Sicherheitsmängel beseitigen, Kosten beziffern und Aussagen zur Elektroinstallation auf tatsächliche Befunde stützen. Für die Anfrage genügen Objektart, Baujahr, Nutzung, Verkaufszeitplan, bekannte Umbauten sowie Fotos der geschlossenen Verteilungen und Zählerschränke. Abdeckungen und plombierte Bereiche bitte nicht selbst öffnen.

Ein Hinweis für Makler: Formulierungen wie „Elektrik vollständig modernisiert”, „auf neuestem Stand” oder „entspricht allen aktuellen Normen” sollten ohne belastbare Unterlagen nicht im Exposé stehen. Öffentliche Aussagen können nach Paragraf 434 BGB die erwartbare Beschaffenheit mitprägen. Besser ist die konkrete Angabe, welche Arbeiten wann und in welchem Umfang tatsächlich ausgeführt wurden.

Objekt in München oder im Umland vor dem Verkauf technisch einordnen lassen. Senden Sie uns Objektart, Baujahr, Grundriss, Verkaufszeitplan und Fotos der geschlossenen Verteilungen. Sie erhalten eine erste Einschätzung und einen abgegrenzten Prüfumfang. Jetzt Prüfung anfragen.

Häufige Fragen

Muss ein Haus in München vor dem Verkauf vollständig elektrisch saniert werden?

Nein. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht, eine Bestandsimmobilie allein wegen des Verkaufs auf Neubaustandard zu bringen, weder in der Landeshauptstadt noch im Landkreis. Maßgeblich sind der tatsächliche Zustand, die vereinbarte Beschaffenheit, die erwartbare Nutzung und bekannte erhebliche Mängel.

Prüfen Sie auch Objekte im Münchner Umland?

Ja. Neben dem Stadtgebiet fahren wir das östliche Umland an, darunter Haar, Vaterstetten, Baldham, Putzbrunn, Feldkirchen, Aschheim, Kirchheim bei München, Grasbrunn und Zorneding. Unser Betrieb sitzt in München-Trudering, die Wege dorthin sind entsprechend kurz. Zuständiger Netzbetreiber ist im Stadtgebiet in der Regel SWM Infrastruktur München, in vielen Landkreisgemeinden das Bayernwerk. Das ist relevant, sobald Zählerplatz oder Anschlussleistung Teil der Maßnahme werden.

Ist ein E-CHECK vor dem Immobilienverkauf verpflichtend?

Für den privaten Verkauf einer Wohnimmobilie besteht keine allgemeine gesetzliche E-CHECK-Pflicht. Bei gewerblich genutzten Objekten können sich abhängig von Nutzung, Betreiberverantwortung und Gefährdungsbeurteilung Prüfpflichten ergeben. Soweit eine solche Pflicht besteht, kann der E-CHECK als dokumentiertes Prüfformat dienen, sofern Prüfumfang, Qualifikation und Dokumentation die geltenden Anforderungen erfüllen.

Kann eine Immobilie ohne modernen FI-Schutz verkauft werden?

Ein fehlender FI-Schutz führt nicht automatisch zu einem Verkaufshindernis oder zu einer Pflicht zur Komplettsanierung. Die Anlage muss aber fachlich bewertet werden. Entscheidend sind Netzform, Schutzmaßnahmen, Nutzung, Zustand und spätere Änderungen.

Erhöht eine neue Elektroinstallation den Verkaufspreis?

Nicht automatisch. Eine modernisierte Anlage kann Marktgängigkeit, Nutzbarkeit und Käufervertrauen verbessern. Ob und in welcher Höhe sich das im Preis auswirkt, hängt von Objekt, Lage, Zielgruppe, Gesamtzustand und Marktsituation ab. Eine feste Prozentangabe wäre nicht belastbar.

Muss während der Prüfung der Strom abgeschaltet werden?

Teilweise. Sichtprüfung und ein Teil der Funktionsprüfungen sind im laufenden Betrieb möglich. Für Isolationsmessungen und Arbeiten in Verteilungen müssen einzelne Stromkreise kurzzeitig freigeschaltet werden. Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Objekten stimmen wir das vorher ab.

Was muss vor Ort zugänglich sein?

Zählerschrank, Haupt- und Unterverteilungen, erreichbare Abzweigdosen, Keller- und Technikräume sowie die Räume des vereinbarten Prüfumfangs. Verstellte Verteilungen oder fehlende Schlüssel sind der häufigste Grund für einen zweiten Termin. Nicht zugängliche Bereiche weisen wir im Bericht als Einschränkung aus.

Kann eine Immobilie auch mit Sanierungsbedarf verkauft werden?

Ja. Sicherheitsrelevante Gefahren dürfen jedoch nicht ignoriert werden. Der verbleibende Bedarf sollte technisch eingeordnet, nachvollziehbar beziffert und gegenüber Interessenten transparent dargestellt werden.

Wer darf die Arbeiten ausführen?

Eine Elektrosanierung geht über reine Instandhaltung hinaus. Damit greift Paragraf 13 NAV: Errichtung, Erweiterung und Änderung hinter der Hausanschlusssicherung sind dem Netzbetreiber oder einem Installationsunternehmen vorbehalten, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Rechts- und Normenstand: 18. August 2026. Fachliche Prüfung: Christian Rucker, Elektrotechnikermeister. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Quellen unter anderem: BGB, GModG, EnWG, NAV, WEG, ImmoWertV, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100-410, 0100-600 und 0105-100, VDE-AR-N 4100, Wohnungsmarktbarometer der Landeshauptstadt München.

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