Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Rucker Elektro GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Elektroinstallations-, Prüf-, Wartungs- und Montageleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftraggebers oder durch Beginn der Ausführung zustande. Als Festpreis ausgewiesene Angebote gelten für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Leistungsbeschreibung im Angebot. Zusätzliche Leistungen, die bei Angebotserstellung nicht erkennbar waren (insbesondere verdeckte Mängel an Bestandsanlagen), werden vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt und gesondert vergütet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zu den Arbeitsbereichen, stellt Strom und gegebenenfalls erforderliche Unterlagen (Pläne, vorhandene Dokumentationen) zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 5 Termine und Fristen
Vereinbarte Ausführungstermine werden nach besten Kräften eingehalten. Verbindlich sind Termine nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage. Bei höherer Gewalt, Lieferengpässen oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen verlängern sich die Fristen angemessen; der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.
§ 6 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als zwei Wochen ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.
§ 8 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt oder innerhalb von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine wesentlichen Mängel rügt.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die Verbrauchern bei Vertragsschluss ausgehändigt wird.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026