Das Wichtigste in 60 Sekunden
Seit dem 15. April 2026, können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Vermieter und Wohnungsunternehmen beim Bundesministerium für Verkehr (BMV) Zuschüsse für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern beantragen. Das Fördervolumen beträgt 500 Millionen Euro. Gefördert werden Vorverkabelung (bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz), Ladepunkte bis 22 kW (bis zu 1.500 Euro) und bidirektionale Ladepunkte (bis zu 2.000 Euro).
Für WEG und kleinere Vermieter (Aufrufe 1 und 2) gilt das Windhundverfahren mit Frist 10. November 2026. Für große Wohnungsunternehmen (Aufruf 3) läuft ein wettbewerbliches Verfahren mit Frist 15. Oktober 2026. Gut zu wissen: Der WEG-Beschluss muss beim Antrag noch nicht vorliegen, er kann später nachgereicht werden. Das spart Ihnen Wochen.
Wir als Münchner Meisterbetrieb begleiten Sie von der Bestandsaufnahme in der Tiefgarage über das technische Ladekonzept für die Stadtwerke München (SWM) bis zur Inbetriebnahme und Dokumentation.
1. Warum diese Förderung gerade jetzt so wichtig ist
Die Elektromobilität wächst, aber in Mehrfamilienhäusern hakt es noch immer an einem einzigen Punkt: der Lademöglichkeit zuhause. Wer in München zur Miete wohnt oder in einer Eigentümergemeinschaft lebt, kennt das Problem. Im Einfamilienhaus ist die Wallbox in einem Nachmittag montiert. In der Tiefgarage eines Mehrparteienhauses wird daraus schnell ein monatelanges Projekt mit Eigentümerversammlung, Lastmanagement, Brandschutz und Netzanschluss.
Genau hier setzt das neue BMV-Förderprogramm an. Es ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 und soll gezielt die Lücke schließen, die der private Sektor bisher nicht allein bewältigen konnte.
Wichtig zur Einordnung der Förderkulisse 2026: Die bisherigen bayerischen Ladeinfrastruktur-Programme sind zum 31.12.2025 ausgelaufen. Parallel ist am 01.01.2026 die neue bayerische Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ in Kraft getreten, ein erster Aufruf ist laut Staatsministerium für Frühsommer 2026 angekündigt. Die Stadt München hat ihr früheres Programm „Klimaneutrale Antriebe“ bereits zum 02.07.2025 beendet, neue Anträge dort sind aktuell nicht möglich. Die Bundesförderung über das BMV ist damit für viele Münchner Bestandsobjekte aktuell das wichtigste sofort nutzbare Programm.
2. Wer bekommt die Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser?
Das BMV hat das Programm in drei parallele Förderaufrufe aufgeteilt. Welcher für Sie gilt, entscheidet Frist, Verfahren und benötigte Unterlagen.
Förderaufruf 1 – WEG und private Eigentümer. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne WEG-Mitglieder und private Eigentümer. Verfahren: Windhundprinzip. Frist: 10.11.2026.
Förderaufruf 2 – KMU und private Vermieter von Wohneigentum. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrparteienhäusern, die Wohnraum vermieten. Verfahren: Windhundprinzip. Frist: 10.11.2026.
Förderaufruf 3 – Wohnungsunternehmen mit großem Bestand. Für große Wohnungsunternehmen gilt: Im Förderaufruf 3 erfolgt die Förderung im wettbewerblichen Verfahren als prozentuale Förderquote auf die förderfähigen Ausgaben, gedeckelt durch die jeweiligen Höchstbeträge pro Stellplatz. Frist: 15.10.2026.
Der Projektträger ist PwC. Die Antragstellung läuft komplett digital über das offizielle Portal unter laden-im-mehrparteienhaus.de. Fachlich begleitet wird das Programm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur bei der NOW GmbH, unter anderem mit einem eigenen WEGweiser-Leitfaden für Eigentümergemeinschaften.
3. Wofür bekommt man die Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser und gilt die Förderung auch für Gewerbeeinheiten?

Die kurze Antwort vorab zu Gewerbeeinheiten in gemischt genutzten Gebäuden: Das Förderprogramm ist streng auf den Wohnraum fokussiert. Gefördert werden Stellplätze, die den Bewohnern des Mehrparteienhauses dienen. Reine Kunden- oder Mitarbeiterparkplätze für das Gewerbe im Erdgeschoss sind von diesem speziellen Programm ausgeschlossen. Die Förderung ist modular aufgebaut. Der Zuschuss wird pro zu elektrifizierendem Stellplatz je nach Ausbaustufe gewährt: bis zu 1.300 Euro ohne Ladepunkt, bis zu 1.500 Euro mit Ladepunkt oder bis zu 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Gefördert werden Maßnahmen in oder an Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.
Vorverkabelter Stellplatz ohne Ladepunkt: bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz. Das ist der unsichtbare, aber oft entscheidende Teil der Maßnahme. Dazu zählen Leerrohre, Trassen, die Grundverkabelung in der Tiefgarage sowie notwendige Baumaßnahmen auf dem Grundstück. So schaffen Sie die Grundlage, damit spätere Ladepunkte einfacher, schneller und wirtschaftlicher nachgerüstet werden können. Voraussetzung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden.
Stellplatz mit Ladepunkt bis 22 kW: bis zu 1.500 Euro pro Ladepunkt. Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte mit Typ-2- oder CCS-Anschluss, Lademodus 3 oder 4, mit maximal 22 kW Ladeleistung. Entscheidend ist die Obergrenze von 22 kW je Ladepunkt, nicht die Unterscheidung zwischen AC und DC. Voraussetzung sind intelligente Ladefunktionen beziehungsweise die Einbindung in ein Lademanagement. Der Betrieb muss außerdem mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgen, etwa über Ökostrom oder eine eigene PV-Anlage.
Stellplatz mit bidirektionalem Ladepunkt: bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt. Wer einen rückspeisefähigen Ladepunkt installiert, kann einen höheren Zuschuss erhalten. Das ist vor allem dann interessant, wenn die Anlage von Anfang an zukunftssicher geplant werden soll.
Mindestanforderung: Pro Mehrparteienhaus müssen mindestens 6 Stellplätze sowie insgesamt mindestens 20 Prozent aller zum Objekt gehörenden Stellplätze elektrifiziert werden. Dabei genügt es, wenn die Stellplätze mindestens vorverkabelt werden. Zusätzlich können je nach Maßnahme auch der Netzanschluss, die technische Ausrüstung und notwendige Baumaßnahmen auf dem Grundstück berücksichtigt werden. Gerade bei größeren Tiefgaragen oder Außenstellplätzen in München kann das für die Gesamtkosten einen deutlichen Unterschied machen.
4. Bidirektionales Laden: zukunftsrelevant, aber systemabhängig
Seit März 2026 gilt die neue VDE-AR-N 4105:2026-03. Sie enthält erstmals klare Anforderungen und Nachweisverfahren für rückspeisefähige Ladeeinrichtungen im Niederspannungsnetz. Das ist die normative Grundlage, die bidirektionales Laden überhaupt planbar macht. Genau deshalb fördert das BMV bidirektionale Ladepunkte mit 500 Euro mehr pro Punkt.
Bidirektional heißt: das Fahrzeug lädt nicht nur Strom, es kann ihn auch zurückspeisen.
Vehicle-to-Home (V2H). Das Auto wird zeitweise zur Hausbatterie. Abends kann der tagsüber selbst erzeugte PV-Strom aus dem Fahrzeug zurück ins Haus geleitet werden. In Kombination mit einer PV-Anlage auf dem Dach der Wohnanlage ein interessanter Effizienzhebel.
Vehicle-to-Grid (V2G). Das Auto speist in Richtung öffentliches Netz. Die Erlösmodelle stecken für WEG im Wohnkontext noch in den Anfängen.
Ehrliche Einordnung: Bidirektionales Laden ist kein Selbstläufer. Es braucht ein abgestimmtes System aus Fahrzeug, Ladeeinrichtung und Energiemanagement, dazu die Nachweise nach VDE-AR-N 4105:2026-03 und eine saubere Netzrückwirkungs-Prüfung. Wenn diese Bedingungen passen, ist der geförderte Aufpreis oft wirtschaftlich darstellbar. Wenn nicht, ist eine klassische 22-kW-Wallbox mit späterer Aufrüstbarkeit der ehrlichere Weg. Wir prüfen das bei jeder Objektbegehung individuell.
5. Besonderheiten für München: Tiefgarage, SWM, Brandschutz
München hat als Ballungsraum einige Besonderheiten, die bei jedem Ladeprojekt im Mehrparteienhaus mitgedacht werden müssen.
Netzanschluss über die Stadtwerke München (SWM). Bei den SWM sind Ladeeinrichtungen bis 11 kW anmeldepflichtig, ab 11 kW sind sie genehmigungspflichtig. Bei Mehrparteienhäusern mit mehreren Ladepunkten ist deshalb frühzeitig ein technisches Ladekonzept mit Lastmanagement und Netzverträglichkeits-Betrachtung sinnvoll. Wir erstellen dieses Konzept direkt für Sie und reichen es koordiniert mit dem Förderantrag ein.
Dynamisches Lastmanagement. Die Förderung verlangt intelligente Ladefunktionen. In der Praxis bedeutet das für Münchner Tiefgaragen fast immer ein dynamisches Lastmanagement, das die vorhandene Anschlussleistung intelligent verteilt. So vermeiden Sie teure Leistungserhöhungen beim Hausanschluss.
Brandschutz in Tiefgaragen. Die Münchner Bauaufsicht stellt je nach Objekttyp strenge Anforderungen an Leitungsführung, Notabschaltung und teilweise an die Schnittstelle zur Brandmeldeanlage (BMA). Welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Brandschutzkonzept des Gebäudes ab. Ihr entscheidender Vorteil bei uns: Wir sind für die Umsetzung brandschutztechnischer Maßnahmen zertifiziert und führen diese komplett selbst durch. Ob fachgerechte Brandabschottungen, rauchgasdichte Durchführungen oder die brandschutzgerechte Leitungsführung – wir erledigen das komplett in-house. Sie benötigen für die Installation keine externen Drittfirmen, was das Projekt enorm beschleunigt, Kosten spart und lästige Schnittstellenprobleme von vornherein ausschließt.
Photovoltaik-Kombination. Viele Münchner Wohnanlagen haben ungenutzte Dachflächen. Die Kombination aus PV, Speicher und Ladeinfrastruktur ergibt technisch und wirtschaftlich ein starkes Paket. Als Fachbetrieb für Energie- und Gebäudetechnik denken wir diese Themen von Anfang an zusammen.
Bayerische und kommunale Förderung. Das Münchner Programm „Klimaneutrale Antriebe“ ist seit dem 02.07.2025 beendet, neue Anträge dort sind aktuell nicht möglich. Auf Landesebene ist die neue bayerische Förderrichtlinie seit 01.01.2026 in Kraft, der erste Aufruf ist laut Staatsministerium für Frühsommer 2026 geplant. Wir prüfen für jedes Projekt, ob neben der BMV-Förderung weitere Programme relevant sind. Wichtig: Eine Doppelförderung derselben förderfähigen Ausgaben durch Mittel von EU, Bund oder Ländern ist nicht zulässig.
6. Der typische Ablauf eines Ladeinfrastruktur-Projekts
Viele WEG-Beiräte fragen uns: Wie aufwendig ist so ein Projekt wirklich? Hier unser bewährter Fahrplan, abgestimmt auf die Regeln des Förderprogramms.
Schritt 1 – Bestandsaufnahme vor Ort. Wir kommen in die Tiefgarage, prüfen Hausanschluss, Zählerstandorte, vorhandene Reserven, Leitungstrassen, Stellplatzsituation und mögliche Trassen für die Vorverkabelung. Dauer: 1 bis 2 Stunden.
Schritt 2 – Konzept, Wirtschaftlichkeit, technisches Ladekonzept für SWM. Sie bekommen von uns eine klare Unterlage mit Kostenrahmen, Förderbetrag, Eigenanteil pro Stellplatz, Lastmanagement- und Netzanschluss-Skizze. Perfekt zur Vorbereitung der Eigentümerversammlung.
Schritt 3 – Antragstellung beim BMV. Besonders im Windhundverfahren zählt jeder Tag. Gut zu wissen: Bei WEG muss der Beschluss zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht vorliegen, er ist erst spätestens sechs Monate nach Bewilligung nachzureichen. Das heißt: Antrag zuerst, Eigentümerversammlung parallel.
Schritt 4 – Beschluss in der WEG (innerhalb 6 Monate nach Bewilligung). Wir liefern vorformulierte Beschlussvorlagen, die den Anforderungen der WEG-Reform entsprechen, und begleiten wenn gewünscht die Versammlung oder den Umlaufbeschluss.
Schritt 5 – SWM-Abstimmung und Detailplanung. Netzanschlussantrag, Lastmanagement-Auslegung, Brandschutz-Klärung, ggf. Abstimmung zur BMA.
Schritt 6 – Ausführung. Unsere Monteure installieren die Hardware. Geprüft und dokumentiert wird nach DIN VDE 0100-600 und speziell DIN VDE 0100-722 (Stromversorgung von Elektrofahrzeugen), mit kalibrierten Messgeräten für E-Mobilität, inklusive FI Typ B bzw. 6-mA-DC-Fehlerstromerkennung.
Schritt 7 – Nachweis und Mittelabruf. Wir stellen alle Nachweise für die Auszahlung durch den Projektträger zusammen.
Schritt 8 – Betrieb, Prüfungen, Wartung. Für gemeinschaftlich genutzte Anlagen ist eine wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 sinnvoll bzw. für gewerbliche Betreiber verpflichtend. Auf Wunsch begleiten wir das im Rahmen eines Wartungsvertrags.
7. Zeitplan: Die nächsten 4 Wochen richtig nutzen

Die Förderung ist seit heute offen. Im Windhundverfahren zählt Tempo. Unser Vorschlag:
Woche 1. Termin für Objektbegehung bei uns anfragen. Die ersten Slots sind schnell vergeben, wir priorisieren München-Stadt und Landkreis.
Woche 2. Bestandsaufnahme durch uns, Erstkonzept, grobe Kostenindikation, erster Entwurf des technischen Ladekonzepts für die SWM.
Woche 3. Förderantrag beim BMV vorbereiten und einreichen. Parallel Vorbereitung Eigentümerversammlung oder Umlaufbeschluss.
Woche 4. SWM-Netzanschluss anstoßen, Detailplanung finalisieren.
So sichern Sie sich Ihren Platz im Topf, bevor die 500 Millionen Euro ausgeschöpft sind.
8. Häufige Fragen aus der Praxis
Muss der WEG-Beschluss beim Antrag schon vorliegen? Nein. Laut offiziellem FAQ kann der Beschluss bis spätestens sechs Monate nach Bewilligung nachgereicht werden. Das ist einer der wichtigsten Punkte, weil er WEG den Weg in das Windhundverfahren überhaupt erst praktisch öffnet.
Muss wirklich die ganze WEG zustimmen? Seit der WEG-Reform reicht in vielen Konstellationen ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Die Kosten trägt je nach Ausgestaltung der nutzende Eigentümer oder die Gemeinschaft. Die richtige Beschlussformulierung ist entscheidend, wir stellen Vorlagen bereit.
Kann ich als Mieter die Förderung selbst beantragen? Nein. Antragsberechtigt sind WEG, Eigentümer, Vermieter und Wohnungsunternehmen. Als Mieter ist Ihr Hebel, Vermieter oder Hausverwaltung gezielt auf das Programm anzusprechen. Wir liefern auf Wunsch eine kurze Argumentations-Unterlage, die Sie weitergeben können.
Wie viel kostet eine Wallbox für Mehrfamilienhäuser inklusive Installation in München? Je nach Tiefgaragen-Situation, Leitungslänge und Hardware liegen die Gesamtkosten pro Ladepunkt grob zwischen 2.500 und 4.500 Euro. Die Förderung deckt einen großen Teil davon. Normgerechte Absicherung und Einbindung in ein Lastmanagement sind bei uns enthalten, keine versteckten Positionen.
Sind auch DC-Ladepunkte bis 22 kW förderfähig? Ja. Gefördert werden Ladepunkte mit Typ-2- oder CCS-Anschluss in Lademodus 3 oder 4 bis maximal 22 kW je Ladepunkt. Entscheidend ist nicht AC oder DC, sondern die 22-kW-Grenze pro Ladepunkt. Geräte darüber sind in diesem Programm nicht förderfähig.
Funktioniert das auch in Altbauten ohne moderne Verteilung? Ja, in den meisten Fällen. Oft ist eine Ertüchtigung des Hausanschlusses oder ein intelligentes dynamisches Lastmanagement notwendig. Das gehört zu unserem Alltag.
Ist Ökostrom Pflicht? Ja. Die Förderrichtlinie verlangt den Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energien. In München ist das über Tarife wie SWM Natur oder über eine eigene PV-Anlage auf dem Gebäudedach umsetzbar.
Gibt es zusätzlich noch eine Münchner oder bayerische Förderung? Das Münchner Programm „Klimaneutrale Antriebe“ ist seit 02.07.2025 beendet. Die neue bayerische Förderrichtlinie ist seit 01.01.2026 in Kraft, der erste Aufruf ist für Frühsommer 2026 angekündigt. Wichtig: Eine Doppelförderung derselben förderfähigen Ausgaben ist nicht zulässig.
Wie lange dauert die Installation? Nach finaler Freigabe üblicherweise 2 bis 6 Wochen für die reine Ausführung, abhängig von Objektgröße und Vorlauf beim Netzanschluss.
9. Warum Rucker Elektro?
Wir sind ein kleiner, familiengeführter Elektriker-Meisterbetrieb aus München. Kein Callcenter, keine Fremdmontage, kein Subunternehmer-Karussell. Wer bei uns anruft, spricht mit jemandem, der das Projekt später selbst mit begleitet.
Was Sie von uns erwarten dürfen:
- Klare, verständliche Beratung ohne Fachkauderwelsch
- Saubere Ausführung nach aktuellem Stand der Technik, dokumentiert nach DIN VDE 0100-600 und 0100-722
- Erfahrung mit Münchner Tiefgaragen, SWM-Netzanschlüssen und lokalen Brandschutzanforderungen
- Erstellung des von den SWM geforderten technischen Ladekonzepts
- Messtechnik auf Profi-Niveau für E-Mobilität (FI Typ B bzw. 6 mA DC-Erkennung)
- Kombinationskompetenz aus Elektroinstallation, PV, Wallbox, Prüfungen
- Dokumentation, die vor der Förderstelle Bestand hat
Wir arbeiten bewusst regional. Unsere Baustellen liegen in München und dem Münchner Umland. Das spart Anfahrtszeiten, hält die Preise fair und sichert kurze Reaktionszeiten im Servicefall.
10. Ihr nächster Schritt
Sie sind Beirat einer WEG, Vermieter eines Mehrparteienhauses oder verantwortlich für einen größeren Wohnungsbestand in München? Dann lohnt sich jetzt ein unverbindliches Erstgespräch. Wir schauen uns gemeinsam Ihr Objekt an, klären die Förderfähigkeit und skizzieren einen realistischen Zeitplan.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags zurück.
Rucker Elektro GmbH Familiengeführter Elektriker-Meisterbetrieb Energie- und Gebäudetechnik, Photovoltaik, Ladeinfrastruktur München und Umgebung
Dieser Beitrag fasst den Stand zum BMV-Förderprogramm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ zum 15.04.2026 zusammen. Förderbedingungen, Fristen und technische Anforderungen können sich im Laufe des Programms ändern. Maßgeblich sind jeweils die offiziellen Förderaufrufe des Projektträgers.
Quellen und weiterführende Links: Bundesministerium für Verkehr (bmv.de), Förderportal laden-im-mehrparteienhaus.de, Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bei der NOW GmbH, Stadtwerke München (SWM), Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landeshauptstadt München.